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Zertifikate - ein umstrittener Begriff in der Kreditkrise 2008                    Druckversion

Im September/Oktober 2008 haben die Anleger auf dem Derivate Markt z.T. herbe Verluste mit Zertifikaten hinnehmen müssen. Aber nicht alle Zertifikate gehören in die Gruppe der risikoreichen Wertpapiere. Daher hier eine kurze Unterteilung der einzelnen Gattungen:

1. Sparzertifikate

Hierbei handelt es sich um verbriefte Spareinlagen, bei denen anstelle eines Sparbuchs ein Zertifikat ( = Bescheinigung, Dokument) ausgestellt wird, in dem dokumentiert wird, wieviel € der Sparer zu welchem Zinssatz anlegt, für welche Anlagedauer er den Betrag bei der Bank/Sparkasse festlegt und wie lang die Kündigungsfrist ist.

Hinweis für Azubis: Laut Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute sind Spareinlagen auch dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Kündigungsfrist haben (mit unterschiedlicher Länge), wie das bei Sparzertifikaten der Fall ist.

Seit 2009/10 haben viele Institute den Namen aufgegeben und benennen das Produkt Zuwachssparen, Wachstumssparen oder ähnlich.

Diese Zertifikate haben keinerlei  Kursrisiko und fallen unter den 2-fachen Schutz der Einlagen ( gesetzlicher Schutz für 100 % der Einlage bis max. 100.000 €  (seit Okt. 2010), sowie die zusätzliche Einlagensicherung der Sparkassen / Volksbanken und der privaten Kreditbanken, bei denen Einlagen von Nichtbanken  bis zu 30 % des haftenden Eigenkapitals der Institute gesichert sind.

2. Investmentzertifikate

Investmentzertifikate stellen Urkunden dar, in denen der Anteil an einem Sondervermögen (dem einzelnen Investmentfonds) einer Investmentgesellschaft = Kapitalanlagegesellschaft verbrieft wird. In diesen Fonds können vereinfacht  Aktien, festverzinsliche Wertpapiere oder Immobilien enthalten sein. Der Wert eines Anteils richtet sich nach den Werten der einzelnen Wertpapiere, die in dem Fonds enthalten sind. Das Kursrisiko hängt also nicht von einem, sondern vom Kursverlauf mehrerer Papiere ab.

Da der Anleger Miteigentümer an dem einzelnen Fonds ist, würde ihn der Konkurs einer Investmentbank nicht tangieren, da die im Fonds enthaltenen Papiere nicht zur Konkursmasse der Gesellschaft gehören.

3. Zertifikate als Derivate (z.B. Indexzertifikate)

Hierbei handelt es sich um strukturierte Finanzprodukte, die von den einzelnen Kreditbanken als Schuldverschreibung (Anleihe) herausgegeben werden. Der Emittent (die Bank) verspricht den Anlegern einen bestimmten Betrag zu zahlen, falls z.B. ein bestimmter Kurs erreicht wird. Bei den speziellen Zertifikaten, die auch Ko-Papiere oder Knock-Out-Papiere genannt werden, besteht außerdem die Möglichkeit des Totalverlustes, sobald ein bestimmter Kurs z.B. unterschritten wird ( s. bes. Artikel mit Beispiel).

Bei allen diesen strukturierten Zertifikaten besteht nicht nur seit September das grundsätzliche Risiko des Totalverlustes, falls die emittierende Bank (z.B. Lehman Brothers) in Konkurs gerät, da diese Papiere in die Konkursmasse einberechnet werden und der Anleger lediglich einfacher Gläubiger ist.

Auch einzelne Banken und Sparkassen im norddeutschen und süddeutschen Raum hatten z.B. von Lehman Brothers emittierte garantierte Zertifikate mit Kapitalschutz an die Anleger verkauft. Trotz Kapitalschutz sind diese Papiere jetzt so gut wie wertlos, falls von der Konkursmasse nichts mehr übrig bleibt.

FAZIT: Wenn in den Zeitungen von Zertifikaten die Rede ist, dann meint die schreibende Zunft immer die unter Punkt 3 genannten Zertifikate.

Horst Schmidt                                                                                                                                              zurück.

 

 

 Web-Adresse: 
einfach:   www.windsurf-schmidt.de/bank.htm

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