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Auszug aus WN vom Samstag, 9. Januar 1999, siehe Pkt. 3 !
Zu Sparkassenpräsident Rolf Gerlach "Vertrauen wieder in Frage gestellt"
Gerlach:
Punkt l:
Es ist beabsichtigt, die Sparerfreibeträge zu halbieren. Das hält die gesamte Kreditwirtschaft für
eine Maßnahme, die man überdenken sollte. Wir haben mit Einrührung der Zinsabschlagsteuer und der Festset-
zung der Sparerfreibeträge auf gut 6000 bzw. 12 000 DM für Ehepaare 1993 eine Grundlage gefunden, die es uns erlaubt
hat, in die Besteuerung von Kapitalerträgen in der Bundesrepublik eine Art Vertrauen aufzubauen. Dieses Vertrauen wird
jetzt wieder in Frage gestellt. Ich glaube, daß sich dieser Effekt zweitens noch verstärkt, wenn sich herumspricht, daß die Kreditinstitute künftig nicht mehr die Höhe des Freistellungsauftrages an das Bundesamt für Finanzen melden sollen,
sondern die Höhe der tatsächlich gutgeschriebenen Zinsen. Das setzt ein neues Fragezeichen hinter das
Bankgeheimnis in der Bundesrepublik.
(Bedeutung: Kontrollmitteilungen an Finanzministerium über alle gezahlten Zinsen und Dividendenerträge
von allen Banken mit Nennung des Kundennamens - H.Schmidt)
Der dritte Punkt ist: ( Bitte in Kreditabteilung abklären - H.Schmidt)
Das Verbot der sogenannten Teilwertabschreibungen.
Das heißt::Wenn man davon ausgehen mußte, eine Forderung nicht in voller Höhe in seinen Büchern wiederzufinden, konnte
man bisher mit steuerlicher Wirkung eine Wertberichtigung bilden. Fällt diese Möglichkeit künftig weg, sind Auswirkungen auf
die Kreditpolitik aller deutschen Kreditinstitute nicht auszuschließen. Wenn man diese Chance der Risikoabfederung nicht
mehr hat, dann wird die Kreditwirtschaft dazu neigen, eben nur noch dann Kredit zu geben, wenn die Rückzahlungs- wahrscheinlichkeit außerordentlich hoch ist. Das heißt: Gerade Existenzgründer und Unternehmen in einer
wirtschaftlich schwierigen Phase könnten sich konfrontiert sehen mit einer rückläufigen Kreditvergabe-Bereitschaft.
(Ende Artikel Gerlach)Achtung, Änderung!
Laut FAZ vom 10.02.99 wird neben der Verabschiedung der Steuerentlastungsgesetze heute nachmittag darüber entschieden, dass die Teilwertabschreibung ohne Änderungen voll erhalten bleibt. Somit bleiben die mittelständischen Unternehmen verschont - und alles mit Zustimmung der noch amtierenden Rot-Grün-Regierung in Hessen.