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News, nicht nur zur IHK-Prüfung 2009/10

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(09/09 )

    Übersicht

 

  Hier eine kleine Zusammenfassung zu den Änderungen bei den neuen AGB's der Banken, die im Oktober 2009 an die Kunden verschickt wurden
 
 
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Überweisungen
Bei handschriftlich ausgefüllten (beleghaften) Überweisungen sind Banken nicht mehr verpflichtet, den Empfängernamen mit der Kontonummer abzugleichen. Ein Zahlendreher bei der Kontonummer des Empfängers kann bedeuten, dass der Kunde dann versuchen muss, das Geld vom unberechtigten Empfänger zurückzubekommen. Die Banken werden nur ihre Bereitschaft zeigen, die Adressdaten des unberechtigten Empfängers mitzuteilen - wahrscheinlich gegen Gebühren. Führt der Zahlendreher allerdings zu einer Kontonummer. die beim empfangenden Institut nicht existiert, so wird der Betrag als Retoure zurückgeschickt.
Bei digitalen Überweisungen - per Telefon oder Internet - hatten Banken schon bisher keine Kontrollpflicht.

Das Risiko bei Überweisungen steigt auch insofern, als Kunden ihre Aufträge nicht mehr widerrufen können, sobald sie beid er Bank eingegangen sind

Gutschrift-Tempo:
EU-Überweisungen müssen bisher spätestens nach 4 Geschäftstagen dem Empfängerkonto gutgeschrieben werden. (3 Tage maximal auf Bankkonto des Begünstigten + 1 Tag auf Empfängerkonto)
Für elektronische Überweisungen gilt aufgrund der Harmonisierung mit Europa ab 01.01.2012 : Innerhalb Europas muss das Geld nach höchstens zwei Tagen auf dem Konto eingegangen sein, innerhalb Deutschlands nach einem Tag.

Lastschriften-Stornierung:
Für die sogenannten Sepa-Lastschriften gelten demnächst neue Rückgabefristen. Lastschriften sollen damit in der Eurozone vereinheitlicht werden. Bisher können dt. Bankkunden Lastschriften innerhalb von 6 Wochen ab Rechnungsabschluss stornieren. Rechnungsabschluss ist meist das Quartalsende.
Künftig kann nur bis zu 8 Wochen nach der Abbuchung das Geld zurückgefordert werden. Die Umstellung auf Sepa-Lastschriften ist jedoch erst ab dem 1. November 2011 zwingend, für inländische Lastschriften bleibt es bis dahin bei der alten Frist. Diese Regelung gilt nicht für Lastschriften in nicht europäischer Währung (USD, Yen)

Karten-Missbrauch:
Die Banken können unabhängig vom Verschulden des Kunden bei Kartenmissbrauch - etwa nach Diebstahl - künftig bis zu 150 € Selbstbeteiligung vom Kunden fordern.
Verhält sich der Kunde grob fahrlässig, weil er z.B. die Geheimnummer auf der ec-Karte notiert hat, so gilt der Verfügungsrahmen pro Tag als Haftungsgrenze.
Nach der Kartensperrung geht der Schaden allein zu Lasten der Bank.


Horst Schmidt

 

 
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 Web-Adresse: 
einfach:   www.windsurf-schmidt.de/bank.htm

letzte Aktualisierung am 22.10.09
durch Horst Schmidt counter.de