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Überweisungen
Bei handschriftlich ausgefüllten (beleghaften)
Überweisungen sind Banken nicht mehr verpflichtet, den Empfängernamen
mit der Kontonummer abzugleichen. Ein Zahlendreher bei der Kontonummer
des Empfängers kann bedeuten, dass der Kunde dann versuchen muss, das Geld
vom unberechtigten Empfänger zurückzubekommen. Die Banken werden nur
ihre Bereitschaft zeigen, die Adressdaten des unberechtigten Empfängers
mitzuteilen - wahrscheinlich gegen Gebühren. Führt der Zahlendreher
allerdings zu einer Kontonummer. die beim empfangenden Institut nicht
existiert, so wird der Betrag als Retoure zurückgeschickt.
Bei digitalen Überweisungen - per Telefon oder Internet - hatten Banken
schon bisher keine Kontrollpflicht.
Das Risiko bei Überweisungen
steigt auch insofern, als Kunden ihre Aufträge nicht mehr widerrufen
können, sobald sie beid er Bank eingegangen sind
Gutschrift-Tempo:
EU-Überweisungen müssen bisher spätestens nach 4 Geschäftstagen dem
Empfängerkonto gutgeschrieben werden. (3 Tage maximal auf Bankkonto des
Begünstigten + 1 Tag auf Empfängerkonto)
Für elektronische Überweisungen gilt aufgrund der Harmonisierung mit
Europa ab 01.01.2012 : Innerhalb Europas muss das Geld nach höchstens
zwei Tagen auf dem Konto eingegangen sein, innerhalb Deutschlands nach
einem Tag.
Lastschriften-Stornierung:
Für die sogenannten Sepa-Lastschriften gelten demnächst neue
Rückgabefristen. Lastschriften sollen damit in der Eurozone
vereinheitlicht werden. Bisher können dt. Bankkunden Lastschriften
innerhalb von 6 Wochen ab Rechnungsabschluss stornieren.
Rechnungsabschluss ist meist das Quartalsende.
Künftig kann nur bis zu 8 Wochen nach der Abbuchung das Geld
zurückgefordert werden. Die Umstellung auf Sepa-Lastschriften ist jedoch
erst ab dem 1. November 2011 zwingend, für inländische Lastschriften
bleibt es bis dahin bei der alten Frist. Diese Regelung gilt nicht für
Lastschriften in nicht europäischer Währung (USD, Yen)
Karten-Missbrauch:
Die Banken können unabhängig vom Verschulden des Kunden bei
Kartenmissbrauch - etwa nach Diebstahl - künftig bis zu 150 €
Selbstbeteiligung vom Kunden fordern.
Verhält sich der Kunde grob fahrlässig, weil er z.B. die Geheimnummer
auf der ec-Karte notiert hat, so gilt der Verfügungsrahmen pro Tag als
Haftungsgrenze.
Nach der Kartensperrung geht der Schaden allein zu Lasten der Bank.
Horst Schmidt
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