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News, nicht nur zur IHK-Prüfung
2011/12 |
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(9/11 ) |
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Überblick über Lastschriftverfahren ( alt und SEPA neu)
Druckversion (pdf)
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Lastschriftverfahren im Vergleich Zur Harmonisierung des europäischen Zahlungsverkehrs wurde das neue SEPA - Lastschriftverfahren ("einheitlicher europäischer ZahlungsverkehrsRaum) entwickelt. Für die Kunden bedeutet das neue SEPA Lastschriftverfahren auf den ersten Blick eine Verschlechterung des Komforts und eine Eingewöhnung in neue Verfahren. Jedoch bietet es eine erhöhte Sicherheit. Daher folgender Überblick, um die Unterschiede zwischen den beiden für Privatkunden gängigsten Verfahren gegenüberzustellen.
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national international:
- Einzugsermächtigungs-Verfahren - SEPA - Basis-Lastschriftverfahren (mit Elementen aus Einz-Erm-Verf.)
- Abbuchungsverfahren - SEPA - Firmenlastschriftverfahren (mit Elementen aus Abbu-Verf)
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Vergleich Lastschriftverfahren
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Kriterien
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Einzugsermächtigungs- Verfahren
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Abbuchungs- Verfahren
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SEPA-Basis-Lastschrift
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SEPA-Firmen-Lastschrift
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Anwendungsbereich
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ausschließlich national
Kontonummer / BLZ
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ebenso ebenso
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in EU-/EWR-Staaten und Schweiz,
IBAN und BIC
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ebenso, aber: nicht für Verbraucher
ebenso |
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Mandat bzw. Ermächtigung
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Einzugsermächtigung des Zahl-Pflichtigen an Z-Empfänger
Ermächtigung gilt bis auf Widerruf
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Zahlungsauftrag des Zahl-Pflichtigen
an seine Bank ebenso
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Mandatserteilung des Zahl-Pfl an Zahl-Empf. mit Mandatsinformationen + Auftrag an Bank des Zahl-Pfl. (wird mit LS-Daten des Empfängers an Bank des Z-Pfl. gesendet)
automatischer Mandatsverfall nach 36 Mon. bei Nichtnutzung
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ebenso
unbefristet bis auf Widerruf
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Fälligkeit
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Fälligkeit bei Sicht
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ebenso
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Vorgabe eines Fälligkeitsdatums und Vorlauffrist….
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Vorabinformation an Schuldner
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teilweise, i.d.R. aber nicht
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i.d.R. nicht
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ErstLastschrift oder einmalige LS: 5 Tage vorher an Bank des Zahl-Pfl sonst 2 Tage vor Fälligkeit Zahl-Empfänger muss Zahl-Pfl. über jede Lastschrift informieren (Pre-Notifikation) |
Vorlage 1 Tag vor Fälligkeit
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Betragsgrenze
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keine Begrenzung
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ebenso
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keine
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keine
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Widerspruch - normale LS
- unberechtigte LS
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Widerspruch bis 6 Wochen nach Info über Rechnungsabschluss
mind. 1 Jahr
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nein
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Widerspruch von 8 Wochen nach Belastungsbuchung
13 Mon. ab Belastung
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nein (!) Zahl-Pflichtiger erklärt Verzicht auf Erstattung |
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Identifikations-Nr. - von wem
- durch wen
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entfällt
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entfällt
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Ident-Nummer des Einreichers + Mandatsreferenz-Nr
erteilt durch Bundesbank
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ebenso
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Web-Adresse:
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aktualisiert 6/2011
durch Horst Schmidt